Energieaudit

Ziel eines Energieaudits ist eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes in allen Betriebsteilen. Durch die Erfassung des Ist-Zustands im Energieeinsatz an den wesentlichen Verbrauchern im Betrieb sollen Potenziale für Verbesserungen der Energieeffizienz und Verringerung des Energieverbrauchs aufgedeckt werden. Die Wirtschaftlichkeit dieser Möglichkeiten zur Energieeinsparung wird im Audit auf nachvollziehbare Weise untersucht.

Bei der Durchführung eines Energieaudits halten wir uns an die Vorgaben der Norm DIN EN 16247-1, die den Ablauf des Energieaudits sowie Mindestanforderungen an die Qualität des Audits und Qualifikation des Auditors vorgibt.

  1. Auftaktbesprechung
    In einer Auftaktbesprechung werden die Ziele, die Anforderungen sowie der Rahmen des Audits gemeinsam vereinbart. Damit sich das Audit auf die wesentlichen Energieverbräuche im Betrieb konzentrieren kann, gibt dieser vereinbarte Rahmen den Zeitraum, die Grenzen, den Anwendungsbereich, sowie die Daten, die vorab zu sammeln sind, vor.
  2. Datenerfassung Teil I
    Aufnahme der von Ihnen bereitgestellten Verbrauchsdaten (z.B. Strom, Gas, Diesel usw.) für Produktion und Filialen durch z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Aufzeichnungen und Zählerstände sowie evtl. vom Versorger bereitgestellte Lastprofile. Falls vorhanden, werden auch vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energieeinsatz, Energieeffizienz und Energietarife mit einbezogen.
  3. Vor-Ort-Besuch
    Begehung des Betriebs und Besichtigung der wesentlichen Energieverbraucher am Produktionsstandort und gegebenenfalls an einer repräsentativen Anzahl von Filialen, wobei diese nach sogenanntem Multi-Site-Verfahren zu Clustern mit jeweils ähnlichen Voraussetzungen zusammengeführt werden. Bei diesem Besuch werden Bereiche und Prozesse ermittelt, zu denen zusätzliche Daten erhoben werden müssen.
  4. Datenerfassung Teil II
    Erfassung relevanter Daten zum Energieeinsatz durch den Einsatz mobiler Messgeräte vor Ort.
  5. Analyse
    Auswertung der historischen und vor Ort aufgezeichneten Energiedaten, Analyse der Energieflüsse und Energiebilanz sowie Ermittlung der den Energieverbrauch beeinflussenden Faktoren, Definition geeigneter spezifischer Energiekennzahlen, Evaluation möglicher Einsparungen und der dazu notwendigen Investitionen. Wirtschaftliche Bewertung der identifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  6. Audit-Bericht.
  7. Abschlussbesprechung
    Besprechung der Ergebnisse mit den betreffenden Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen und Übergabe des Audit-Berichts.

 

 

Der Audit-Bericht besteht im wesentlichen aus vier Teilen. Im ersten Teil beginnt der Bericht mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Audit-Ergebnisse. Im zweiten Teil folgen allgemeine Informationen zum Hintergrund des auditierten Betriebs, des Auditors und des Audits selbst. Im dritten Teil folgen die Ergebnisse der Analyse zum Ist-Zustand des Energieeinsatzes im Betrieb. Der vierte Teil enthält eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit:

  • Empfehlungen und Pläne zur Umsetzung der identifizierten Energiesparmaßnahmen, bei der wir Sie gerne unterstützend begleiten
  • verwendete Annahmen für die Berechnung der Einsparungen
  • Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen
  • geeigneter und nachvollziehbarer Wirtschaftlichkeitsanalyse unter Angabe der getroffenen Annahmen
  • Vorschläge für Mess- und Nachweisverfahren für eine Abschätzung der Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • möglichen Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen
  • Schlussfolgerungen
  • KMU erfüllen mit einem Audit die Voraussetzungen für steuerliche Vorteile (z.B. Spitzensteuerausgleich SpaEfv) und können für das Audit 
    selbst Förderung in Anspruch nehmen
  • Kostenüberblick: fundierter Überblick über die Verbrauchssituation, um konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen anzustoßen
  • wirtschaftliche Bewertung: eine wirtschaftliche Bewertung und Priorisierung der Energieeffizienzmaßnahmen

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 05. Februar 2015 trat die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes in Kraft.
Dieses verpflichtet seither alle Unternehmen (Gewerbe, Industrie und nicht-produzierende Unternehmen), ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Ausgenommen sind Unternehmen die bereits im Vorfeld ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS im Vorfeld eingeführt haben. Ebenfalls ausgenommen sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach der EU-Definition.

Das EDL-G fordert eine Re-Auditierung alle 4 Jahre. Alternativ können Sie ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50.001 einführen.

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) können beim BAFA eine Förderung für die Anfertigung eines Energieaudits und die anschließende 
Umsetzungsbegleitung in Höhe von bis zu 80% der Kosten (max. 8000€) beantragen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.