Förderungen für Einzelmaßnahmen an Anlagentechnik, Heizung und Gebäudehülle (BEG EM)

Ein Teilprogramm der Bundesförderung für Effiziente Gebäude ist das BEG EM. Dieses Programm gilt nur für Bestandsgebäude. Hier wird die Sanierung des Gebäudes durch sogenannte „Einzelmaßnahmen“ in Form eines Zuschusses gefördert. Einzelmaßnamen können dabei sein:

  • Dämmung von Teilen der Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster, Kellerdecken, …)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung, die mit mind. 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden (Wärmepumpen, Pelletsheizungen, Wärmenetzanschluss, …)
  • Optimierung von Heizungsanlagen (Hydraulischer Abgleich, Tausch von Heizungspumpen, Einbau von neuen Heizkörpern,  ….)
  • Installation von Anlagentechnik die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes dient. (z.B. Lüftungsanlagen)


Dabei ist nur förderfähig, was die technischen Mindestanforderungen des BEG EM erfüllt. Die meisten dieser Programme benötigen zur Antragstellung einen/eine zertifizierte/n Energieberater:in, der/die diese technischen Mindestanforderungen überwacht. Diese Baubegleitung wird in BEG mit 50 % bezuschusst. Eine solche Leistung können Sie bei uns beauftragen.