Ein Teilprogramm der Bundesförderung für Effiziente Gebäude ist das BEG EM. Dieses Programm gilt nur für Bestandsgebäude. Hier wird die Sanierung des Gebäudes durch sogenannte „Einzelmaßnahmen“ in Form eines Zuschusses gefördert. Einzelmaßnamen können dabei sein:
Dabei ist nur förderfähig, was die technischen Mindestanforderungen des BEG EM erfüllt. Die meisten dieser Programme benötigen zur Antragstellung einen/eine zertifizierte/n Energieberater:in, der/die diese technischen Mindestanforderungen überwacht. Diese Baubegleitung wird in BEG mit 50 % bezuschusst. Eine solche Leistung können Sie bei uns beauftragen.