Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches für Bestandsgebäude eine Sanierungspflicht vorsieht, gilt für Baudenkmale nur eingeschränkt, da das Erscheinungsbild des Denkmals zumeist erhalten werden muss und die Kosten in einem zumutbaren Rahmen bleiben sollen (§ 105 GEG). Wo aber Maßnahmen möglich sind, kann sich eine energetische Sanierung bei Baudenkmälern besonders lohnen, da diese häufig außerordentlich hohe Energiekosten verursachen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäudedenkmalen bringen immer besondere Herausforderungen mit sich und können nur von speziell geschultem Fachpersonal begleitet werden.
Wir bieten Ihnen als qualifizierte Energieberater für denkmalgeschützte Gebäude unsere Unterstützung an bei allen Maßnahmen der energetischen Modernisierung. Dabei beginnen wir mit einer Analyse der baulichen Voraussetzungen und einer Machbarkeitsanalyse Ihrer Wünsche. Wir sondieren geeignete Fördermittel, übernehmen auf Wunsch Ihr Fördermittelmanagement und begleiten Ihr Bauvorhaben bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts - in wertschätzendem Umgang mit dem architektonischen Denkmal und abgestimmt auf die Auflagen der Denkmalschutzbehörde.
Um Sie vor der Sanierung ihres Objekts zu beraten, greifen wir zurück auf die Förderprogramme des BAFA, die auch im Denkmalschutz einen Zuschuss von bis zu 80 % auf eine Energieberatung möglich machen. Hier greifen unsere Leistungen: