Öffentlich-rechtliche Nachweise

Energieausweise & Effizienznachweise für Ihr Gebäude

Ob Neubau oder Bestandsgebäude – wir erstellen bedarfsbasierte Energieausweise, KfW-Effizienzhausnachweise und GEG-Nachweise. Damit sichern Sie sich Fördermittel und erfüllen gesetzliche Vorgaben.

Gebäudeenergieausweise nach GEG

Für jeden Neubau von Immobilien und sobald eine Immobilie verkauft, verpachtet oder neu vermietet wird, ist ein Energieausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es zwei Formen von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Beide Energieausweise sind für 10 Jahre gültig, sofern vorher keine baulichen Änderungen stattfinden, welche die Energieeffizienz des Hauses beeinflussen, wie z.B. das Anbringen von WDVS oder der Einbau einer neuen Heiztechnik.

Wir bieten Ihnen die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises. Der Energiebedarfsausweis ist ein detailliertes Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes, das anhand einer umfassenden Analyse der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten erstellt wird. Der Ausweis liefert ein objektives Bild der energetischen Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und ermöglicht einen Vergleich zwischen Immobilien unter standardisierten Bedingungen. Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist vorgeschrieben, wenn eine Immobilie neu errichtet wird. Für Bestandsgebäude ist ein Energiebedarfsausweis bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung dann verpflichtend, wenn das Gebäude maximal 4 Wohneinheiten hat und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.  

KFW-Effizienzhausnachweise

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert von Neubauten:

Ein zu errichtendes Wohn- oder Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf das 0,55-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet (Vereinfacht übernommen aus GEG § 15 + 18).

Ein neu erbautes Gebäude entspricht somit mindestens einem „Effizienzgebäude 55“. Förderung gibt es bei Neubauten, die den gesetzlichen Standard übertreffen und mind. den Standard eines Effizienzgebäude 40 mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung erfüllen (Klimafreundlicher Neubau KFN).

Bei Bestandsgebäuden gibt es Förderungen für die Sanierung zum Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 mit verschiedenen Bonus-Klassen (BEG WG).

Wir sind zertifiziert und verfügen über die geeignete Software, diese Effizienzhausklassen den Fördermittelgebern gegenüber nachzuweisen. Meistens geschieht dies im Rahmen einer Baubegleitung bei ihrer Sanierung oder ihres Neubaus.

GEG-Nachweise für Neubauten

Gebäude haben mit ca. 40% einen großen Anteil an den jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland und um diesen Anteil zu verringern, wurde ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlassen, welches vorschreibt, dass Neubauten als Niedrigstenergiehäuser gebaut werden müssen. Wir bieten gerne an den notwendigen GEG-Nachweis für ihren Neubau zu erstellen. Es empfiehlt sich eine nachhaltige Energieversorgung von Beginn an einzuplanen, um die bestmögliche Energieeffizienzklasse zu erreichen und Maßnahmen entsprechend Eignung und verfügbarer Fördermittel zu planen.