KFW-Effizienzhausnachweise

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert von Neubauten:

Ein zu errichtendes Wohn- oder Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf das 0,55-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet.  (Vereinfacht übernommen aus GEG § 15 + 18)


Ein neu erbautes Gebäude entspricht somit mindestens einem „Effizienzgebäude 55“. Förderung gibt es bei Neubauten, die den gesetzlichen Standard übertreffen und mind. den Standard eines Effizienzgebäude 40 mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung erfüllen (Klimafreundlicher Neubau KFN).

 

Bei Bestandsgebäuden gibt es Förderungen für die Sanierung zum Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 mit verschiedenen Bonus-Klassen (BEG WG).

 

Wir sind zertifiziert und verfügen über die geeignete Software, diese Effizienzhausklassen den Fördermittelgebern gegenüber nachzuweisen. Meistens geschieht dies im Rahmen einer Baubegleitung bei ihrer Sanierung oder ihres Neubaus.