Für jeden Neubau von Immobilien und sobald eine Immobilie verkauft, verpachtet oder neu vermietet wird, ist ein Energieausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es zwei Formen von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Beide Energieausweise sind für 10 Jahre gültig, sofern vorher keine baulichen Änderungen stattfinden, welche die Energieeffizienz des Hauses beeinflussen, wie z.B. das Anbringen von WDVS oder der Einbau einer neuen Heiztechnik.
Wir bieten Ihnen die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises. Der Energiebedarfsausweis ist ein detailliertes Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes, das anhand einer umfassenden Analyse der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten erstellt wird. Der Ausweis liefert ein objektives Bild der energetischen Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und ermöglicht einen Vergleich zwischen Immobilien unter standardisierten Bedingungen. Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist vorgeschrieben, wenn eine Immobilie neu errichtet wird. Für Bestandsgebäude ist ein Energiebedarfsausweis bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung dann verpflichtend, wenn das Gebäude maximal 4 Wohneinheiten hat und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.