Antragstellung für Förderungen (BEG, KfN) per Vollmacht

Ein Antragsprozess kann viel Arbeit verursachen, wenn man sich erst in Richtlinien einlesen muss und die notwendigen Unterlagen bei der Antragstellung nicht zur Hand hat. Für unsere Kunden übernehmen wir gerne die Antragstellung per Vollmacht für folgende Förderprogramme:

  • Förderungen für Einzelmaßnahmen an Anlagentechnik, Heizung und Gebäudehülle (BEG EM)
  • Energieberatung Wohngebäude EBW (Individueller Sanierungsfahrplan iSFP)
  • Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (nach BAFA-Richtlinien)